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Rechte der Väter werden gestärkt

Mit der Reform des Kindschaftsrechts vom 01.07.1998, wurde nicht miteinander verheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit eröffnet, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu tragen. Das gemeinsame Sorgerecht ist jedoch von der Erklärung beider Elternteile abhängig, dass sie die gemeinsame Sorge für ihr Kind übernehmen wollen. Stimmt die Mutter dem geteilten Sorgerecht nicht zu, so hatte diese die elterliche Sorge. Diese Regelung verschloss bisher den Gerichten die Möglichkeit ohne Zustimmung der Mutter dem Vater zur Wahrung des Kindeswohls das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht zu übertragen. Am 21.07.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß der Gesetzgeber dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes eingreift. Durch diesen Beschluß wird den Familiengerichten die Möglichkeit eröffnet auf Antrag eines Elternteils den Eltern das gemeinsame Sorgerecht bzw. dem Vater die alleinige elterliche Sorge für das nichteheliche Kind zu übertragen. Maßgebliches Entscheidungskriterium ist das Wohl des Kindes. Die Entscheidung gilt aber nur bis zu einer Neuregelung des Gesetzgebers.

 

 

Ratgeber Scheidungskosten sparen - so senken Sie Kosten Scheidung

Wie die Kosten bei einer Ehescheidung reduziert werden können, erklären wir in diesem Ratgeber.

1.   Vermeiden Sie Streit! Strittige Punkte kosten bares Geld!

2.   Senken Sie den Streitwert! Den sogenannten Streit- oder Gegenstandswert zu senken ist die effektivste Methode Kosten zu reduzieren. Etwa durch eine Scheidungsfolgevereinbarung, können Sie die meisten Regelungen bezüglich Ihrer Ehescheidung festlegen und vermeiden so eine kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung.

3.   Hausrat und Kindesunterhalt Eine schriftliche und von beiden Ehegatten unterzeichnete Vereinbarung über die Aufteilung des Hausrates reicht völlig aus. Ebenfalls kostenlos z. B. die Titulierung über die Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhaltes durch Jugendämter möglich.

4.   Einseitiger Anwaltsverzicht - geteilte Kosten In vielen Fällen, kann einer der Ehegatten auf einen eigenen Anwalt verzichten, insbesondere bei einer einvernehmlichen Ehescheidung. Dieses Verfahren ist nicht ohne Risiken - lassen Sie sich ggf. rechtlich hierzu beraten.

5.   Die Wahl des Anwaltes Anwaltskosten und Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und jeder Anwalt muss den kostengünstigsten Weg wählen. Trotzdem haben Anwälte natürlich Spielräume, Sparpotentiale im außergerichtlichen aber auch gerichtlichen Verfahren zu nutzen oder auch nicht.

6.   Onlinescheidung - Scheidung beauftragen Sollte für Sie eine Onlinescheidung in Frage kommen, kann diese moderne Art einen Scheidungsanwalt zu beauftragen Ihre Scheidungskosten und Ihren Zeitaufwand nicht unerheblich verringern.

7.   Scheidungskosten steuerlich geltend machen Dies ist oft möglich - ziehen Sie ggf. ihren Steuerberater zu Rate.

8.   Rechtsmittelverzicht Durch den Verzicht auf Rechtsmittel im Scheidungsverfahren und durch den Verzicht auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen im schriftlichen Urteil können Gerichtskosten gesenkt werden.

 

Schönheitsreparaturen in Eigenregie

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.06.2010, muß der Wohnungsmieter die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung durchzuführen. Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne das ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht. Schönheitsreparaturen sind lediglich fachgerecht in mittlerer Art und Güte auszuführen. Das setzt aber nicht zwingend voraus, daß eine Fachfirma beauftragt werden muß.

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